Krankschreibung: Was ist erlaubt?
Generelle Regelung
Grundsätzlich ist es Arbeitnehmern trotz Krankschreibung gestattet, bestimmten Tätigkeiten nachzugehen, sofern diese nicht die Genesung beeinträchtigen.
Erlaubte Aktivitäten
Zulässige Aktivitäten umfassen unter anderem:
- Leichte Hausarbeiten
- Kurze Spaziergänge
- Arbeiten im Homeoffice, wenn es der Genesung nicht abträglich ist
- Erledigung dringender beruflicher Angelegenheiten, die Aufschub nicht dulden
Unzulässige Aktivitäten
Zu den nicht erlaubten Aktivitäten zählen hingegen:
- Schwere körperliche Arbeit
- Sportliche Aktivitäten, die die Genesung behindern könnten
- Besuche von Unterhaltungsveranstaltungen (z. B. Kino, Theater)
- Schwarzarbeit
Fazit
Während einer Krankschreibung sollten Arbeitnehmer sich auf ihre Genesung konzentrieren. Erlaubte Aktivitäten sind im Einzelfall abzuwägen und dürfen den Heilungsprozess nicht gefährden. Unzulässige Tätigkeiten können schwerwiegende Konsequenzen wie eine Kündigung nach sich ziehen.
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